Kostenübernahme

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Wichtig & gut zu wissen!!
 
 
Sie haben die Möglichkeit!, eine Kostenübernahme von 5,50€ / Stunde beim Jugendamt zu beantragen. *)
 
Außerdem besteht die Möglichkeit, für Kinderbetreuung gezahlte Gelder in Höhe von bis zu 4.000,00€ pro Jahr und für Kinder bis einschließlich 13 Jahren von der Steuer abzusetzen.
 
 
Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind nach dem vollendeten 1. Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
 
Wie viele Stunden hier vom Jugendamt bezuschusst werden, hängt von einzelnen Bedarf ab, jedoch mindestens 25 Wochenstunden.
Allerdings wird bei Bedarf auch ein Betreuungsumfang unter 25 Wochenstunden gefördert.
 
Auch eine Förderung vor dem vollendeten 1. Lebensjahr ist unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. frühzeitiger Wiedereinstieg in Studium, Beruf oder Ausbildung) möglich
Sprechen Sie mich einfach an!
 
 
*) Die Pauschale gilt nur für Tageskinder, deren Eltern im Einzugsbereich der Stadt Bielefeld wohnen! Die Jugendämter der Kreise Gütersloh und Herford sowie des Landkreises Osnabrück gewähren geringere Stundenpauschalen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den zuständigen Jugendämtern, deren Ansprechpartnern im Bereich Kostenträger finden.
 
 
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